Langfristiger Heilmittelbedarf
Es gibt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, bei dem der Patient einen Antrag auf langfristige Heilmittelversorgung von mindestens 1 Jahr stellen kann.
Hat Ihre Ärztin/Ihr Arzt bei Ihnen eine schwere Schädigung festgestellt, bei der therapeutische Behandlungen fortlaufend und über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erforderlich sind, kann eine Genehmigung durch ein vereinfachtes Verfahren erfolgen.
Was Ihr Therapeut für Arzt und Patient tun kann:
Informieren Sie sich über die gelisteten Diagnosen in der „Liste der Besonderen Verordnungsbedarfe“ und der „Liste des langfristigen Heilmittelbedarfes“ Sind die Diagnosen hier aufgeführt, benötigt es keinen Antrag – Ihr Arzt kennt sich hierbei gut aus.
Bei nicht gelisteten Diagnosen:
unterstützen Sie den Patienten beim Ausfüllen des Antrags
schreiben Sie einen ausführlichen Therapiebericht, in dem der Bedarf, die Ziele und bisherigen Erfolge beschrieben sind
informieren die Ärztinnen/Ärzte über das Verfahren
entlasten Sie damit das Budget Ihrer verordnenden Ärztinnen/Ärzte
Der langfristige Heilmittelbedarf
Diese Regelung fördert die Behandlungskontinuität der Patienten und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte u. a. im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Wann ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht und wie er festgestellt wird,
erfahren Sie hier: Link zum Antrag und ausführlicher Patienteninformation
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