01. April 2024
Ein großer Schritt für uns ErgotherapeutInnen!
Wir dürfen erstmals Verantwortung für die Patientenversorgung übernehmen und dies trägt den Namen:
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung
Mit Wirkung zum 1. April 2024 wurde die Versorgung gesetzlich Versicherter um die sogenannte Blankoverordnung erweitert. Eine bahnbrechende Entwicklung, die uns ErgotherapeutInnen die Möglichkeit gibt, eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der Therapie zu entscheiden.
Details zur Blankoverordnung
Die Blankoverordnung nach § 125a SGB V ist eine Ergänzung zur den bisherigen Heilmittel-Verordnungen und wurde vorerst für 3 Indikationsbereiche eingeführt.
Sie ermöglicht uns TherapeutInnen, eigenständig über folgende Punkte zu entscheiden:
Auswahl der Heilmittel
die Therapiefrequenz
die Dauer der Behandlungstermine
die Gesamtdauer der Therapie
Mit der Blankoverordnung können wir die Therapie wesentlich flexibler gestalten und individuell auf die Bedürfnisse der PatientInnen eingehen.
Für Ärzte:
Jede Blankverordnung ist außerbudgetär und hat eine Gültigkeit von 16 Wochen. Die wirtschaftliche Verantwortung tragen bei dieser VO die ErgotherapeutInnen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung - alle Info`s zur Verordnung und Anwendung: PraxisInfo: Ergotherapie (kbv.de)
Unser Service:
Wir haben für unsere Ärzte ein Verordnungs-Muster erstellt, auf dem die wichtigsten Informationen zur Blanko-VO eingetragen sind.
Gerne runterladen!
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